Alle steuerlichen Arbeiten rund um Ihre PV, ohne Steuerberater


 

Für alle Anlagen, die unter die gesetzlichen Neuregelungen ab 01.01.2023 fallen,  gibt´s die kostengünstige Lite-Version. Für alle Anlagen, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb gegangen sind, nutzen Sie bitte die Vollversion.


"Sehr einfach zu bedienen. Bestens in der Anwendung." (Michael B.)

 

"Bereits seit 2019 sehr zufrieden; Anfragen werden sehr schnell beantwortet und sogar noch Hinweise gegeben. Nach wie vor: Top !..." (Claudia H.)

 

"Die Software ... tut genau das, was sie verspricht und hilft einem enorm bei den steuerlichen Angelegenheiten ...  Darüber hinaus reagiert der Service extrem schnell und kompetent ..." (Anke)

 

"Meine anfängliche Skepsis, die UStVA meiner PV-Anlage selbst durchzuführen konnte ich mit dieser Software in Freude umkehren, die UStVA selber durchführen zu können..." (Tobi M.)

 

"Habe jetzt schon seit Mai das Programm. Weltklasse. Damit kann ich nun alles ganz einfach machen. Ich muss keinen Steuerberater belästigen und dafür noch viel zahlen. Das Programm macht das völlig unkompliziert..." (Andi)

 

... und viele mehr



Sie sind

..., wenn Sie (künftiger) Betreiber einer Photovoltaik-Anlage sind, Liebhaberei ist hiervon ausgeschlossen.

... bzw. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(§ 13 BGB)

 

Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberuflicher, öffentliche Institutionen und nicht an Verbraucher i. S. v. § 13 BGB (Privatkunden).